Abrechnung

Die Kosten für die osteopathische Behandlung können durch private Krankenversicherungen, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet oder anteilig erstattet werden. Informieren Sie sich hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, welche Tarife betreffend Heilpraktiker (GebüH)/Osteopathie vereinbart sind.

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mitglied vfo verband freier osteopathen  mitglied bvo zertifiziert kinderosteopathie